§ 2 Benutzungsentgelt
Für die Überlassung des Vertragsobjektes hat der Veranstalter ein Benutzungsentgelt zu entrichten, das sich derzeit wie folgt berechnet:
bis 6 Stunden | ganztägig (max. 24 Stunden) | |
Clubraum, Küche + Toilettenanlagen | 67 Euro | 99 Euro |
ermäßigt | 44 Euro | 71 Euro |
*Ermäßigung gilt nur für Mitglieder des Trägervereins Bonaforther Dorfgemeinschaftshaus e.V.
Die Preise in Klammern beziehen sich auf die vorübergehend angepassten erhöhten Grundpreise aufgrund allgemeiner gestiegener Energiekosten.
Soweit in den Räumlichkeiten geheizt wird (von Oktober bis März ist das die Regel) werden für die Nutzung folgende Heizungspauschalen fällig:
Clubraum, bis 6 Stunden | 21 Euro |
Clubraum, über 6 Stunden | 34 Euro |
Aufgrund gestiegener Energiekosten wird ab dem 01.01.2023 vorübergehend befristet bis Jahresende 2023 ein zusätzlicher Energiezuschlag auf den Grundpreis sowie auf die Heizkosten erhoben. Dieser Energiezuschlag setzt sich zusammen aus der Erhöhung des Grundpreises um das 0,1-fache zuzüglich des Heizungszuschlags, der um das 2,4-fache angehoben wird. Der Energiezuschlag wird dann auf einen vollen Euro-Betrag abgerundet.
Clubraum, bis 6 Stunden | 50 Euro |
Clubraum, über 6 Stunden | 81 Euro |
Bei Interesse bitte telefonisch mit Hr. George Kontakt aufnehmen ab 18 Uhr unter Tel: 015209458398